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LG Deggendorf, 30.06.2010 - 22 O 291/09 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 03.07.1989 - II ZR 5/89
Wirksamkeit von Verfügungsbeschränkungen
Auszug aus LG Deggendorf, 30.06.2010 - 22 O 291/09
Derartige Koppelungsklauseln sind grundsätzlich zulässig (BGH NJW 1989, S. 2693; 1998 S. 1480; Roth/Altmeppen GmbHG, § 6 RdNr. 39).Da einer gleichzeitigen Beendigung von Organstellung und Anstellungsvertrag schon entgegen stehen kann, daß die Organstellung jederzeit widerrufen werden kann, während für den Anstellungsvertrag die nicht dispositiven Fristen des § 622 II BGB (BGH NJW 1989, S. 2693) zu beachten sind und es zudem der Beklagten vorbehalten bleiben muß zu überprüfen, ob sie das Vertragsverhältnis außerordentlich beenden will, kann nach dem Sinn und Zweck dieser Koppelungsklausel die mit dem Ende der Organstellung verbundene Beendigung des Anstellungsvertrag nur dadurch erreicht werden, daß der Beklagten die Möglichkeit einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eingeräumt wird (…vergl. Buchner/Schlobach, GmbHR 2004, S. 1/9).
- BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60
Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den …
Auszug aus LG Deggendorf, 30.06.2010 - 22 O 291/09
Sofern dieser nicht weiß oder erkennt, was der Erklärende gemeint hat, kommt es darauf an, wie sie nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte von denen verstanden werden mußte, für dies sie bestimmt war (vergl. BGHZ 36, 30; 47, 75; Palandt/Heinrichs, § 133 RdNr. 9 m. w. N.). - BGH, 03.02.1967 - VI ZR 114/65
Arzt-Patientenvertrag. Auslegung
Auszug aus LG Deggendorf, 30.06.2010 - 22 O 291/09
Sofern dieser nicht weiß oder erkennt, was der Erklärende gemeint hat, kommt es darauf an, wie sie nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte von denen verstanden werden mußte, für dies sie bestimmt war (vergl. BGHZ 36, 30; 47, 75; Palandt/Heinrichs, § 133 RdNr. 9 m. w. N.). - BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 103/80
Umfang einer Garantiezusage - Einstandspflicht für die Einhaltung eines …
Auszug aus LG Deggendorf, 30.06.2010 - 22 O 291/09
Er wird zwar üblicher Weise vom Wortlaut ausgehen und sich dabei am allgemeinen Sprachgebrauch und der verkehrsüblichen Bedeutung orientieren, darf sich aber darauf nicht verlassen, sondern muß sich seinerseits mit der gebotenen Sorgfalt darum bemühen, anhand aller erkennbaren Umstände den Sinn der Erklärung zu erforschen (BGH NJW 1981, S. 2295, 1992, S. 170; Staudinger/Singer, § 133, RdNr. 18). - BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 3/84
Altersgrenze in einem Tarifvertrag
Auszug aus LG Deggendorf, 30.06.2010 - 22 O 291/09
Insbesondere vor dem Hintergrund der vertieften Diskussion um die Zulässigkeit unterschiedlicher Behandlung wegen des Alters (§ 10 AGG), der Abgrenzung der Befristung von einer auflösenden Bedingung im Arbeitsrecht und deren Zulässigkeit (vergl. BAG NZA 1986, S. 325) fehlt jeder Ansatz, der eine Auslegung entgegen des eindeutigen Wortlautes ermöglichen könnte.